Neues Gesetz über die Bezahlung von Bußgeldern

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In Spanien trat am 04. März 2013 das neue Gesetz in Kraft, das die Bezahlung von Bußgeldern nach Verkehrsdelikten regelt.

 

Entsprechend des neuen Gesetzes, welches sowohl von der spanischen Verkehrsbehörde (Dirección General de Tráfico) als auch vom spanischen Innenministerium genehmigt wurde, können Bußgelder, die aufgrund von Verkehrsvergehen erhoben wurden, nicht mehr in bar bezahlt werden, sondern nur noch per Debit- oder Kreditkarte.

Die Verantwortlichen begründen diese Entscheidung mit Sicherheitsaspekten und Wirtschaftlichkeit. Sie sind überzeugt, dass dadurch die Risiken und Kosten, welchen durch den bisher üblichen Bargeld-Transport verursacht wurden, vollkommen entfallen.

 

Gemäß DGT soll diese Maßnahme ausschließlich die Zahlung von Bußgeldern betreffen. Alle anderen Zahlungen, die in den provinzialen Verkehrsämtern (Tráfico) anfallen, wie z. B. die Gebühr für die Erneuerung des Führerscheins, können weiterhin bar entrichtet werden.

 

Die Bezahlung des Bußgeldes kann über die Webseite von DGT unter www.dgt.es oder telefonisch  unter der Nummer 060 per Debit- oder Kreditkarte erfolgen.

 

Auch wenn man bei Tráfico seine Strafbescheide nicht mehr bar begleichen kann, so kann man doch weiterhin auf jedem Postamt oder in jeder Filiale der Bank Santander den fälligen Betrag in bar einzahlen. Dabei muss aber unbedingt das Aktenzeichen des Bußgeldbescheides angegeben werden.

 

Quelle: Wochenpost Nr. 688 - 01. Mai 2013 bis 04. Juli 2013, wochenpost.es

 

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