Private Ferienvermietung -spanisches Meldegesetz

 

Wer als Privatperson in Spanien ein Feriendomizil vermieten will, muss sich an diverse Gesetze halten.

 

Das Spanischen Meldegesetz gilt auch für private Ferien-Vermietung
Das Spanische Meldegesetz gilt auch für private Ferien-Vermietung

Lizenznummer

Jedes Feriendomizil, das für touristische Vermietung genutzt wird, muss eine Lizenznummer haben.

Ob man eine Lizenznummer (Registrierungsnummer) für die touristische Vermietung von Ferienwohnung oder Ferienhaus bekommen kann, hängt von vielen Faktoren ab, die von Provinz zu Provinz sehr unterschiedlich ausfallen können.

 

Am einfachsten ist es, eine Gestoría oder einen Anwalt mit dieser Aufgabe zu beauftragen, weil es viele Dekrete gibt, die sich oft und schnell ändern und eine Privatperson mitunter nicht auf dem neusten Stand ist.

 

Die Lizenznummer (Registrierungsnummer) muss außen am Ferienobjekt gut sichtbar angebracht sein.

Sie muss in allen Inseraten bei Ferienportalen angegeben werden sowie auf allen Webseiten im Internet und bei allen Annoncen in Printmedien wie Zeitungen oder Magazinen.

 

Die Ferienwohnung Valencia hat die Nummer: VT-39884-V

 

Finden Sie diese Lizenznummer bei einem Feriendomizil für touristische Vermietung nicht, wird es sich höchst wahrscheinlich um illegale Schwarz-Vermietung handeln.

 

Natürlich muss man die Einnahmen aus der Ferienvermietung in der Steuererklärung angeben. Da zur Kontrolle die Lizenznummern der Ferienobjekte alleine nicht ausreichend sind, gibt es zusätzlich die Meldepflicht für Touristen. Klingt logisch.

 

Lizenznummer der Ferienwohnung Valencia am Eingang zum Grundstück
Lizenznummer der Ferienwohnung Valencia am Eingang zum Grundstück

Meldepflicht

 

Für alle spanischen Provinzen - also für ganz Spanien - gilt das Spanische Meldegesetz.

Alle Gäste (Touristen) einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses müssen innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft polizeilich gemeldet werden. Es drohen hohe Strafen bei Missachtung. Verantwortlich ist der Vermieter des Ferienobjektes.

 

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Touristische Vermietung Spanien - Polizeiliche Meldepflicht 2017

Gästeregister bei touristischer Vermietung

 

Die private Ferienvermietung hat stark zugenommen und jetzt möchte der spanische Staat Steuergelder sehen. Nur durch das Gesetz zur Meldepflicht lassen sich private Vermietungen mit Lizenznummern kontrollieren, indem die Touristen polizeilich gemeldet werden müssen. Gleichzeitig werden der Schwarzvermietung Steine in den Weg gelegt durch vermehrte Kontrollen vor Ort.

 

Abgesehen davon hilft das spanische Meldegesetz bei der Bekämpfung von Terrorismus - und das finde ich gut.

 

 

 

 

Welche Daten muss der Vermieter dem Amt übermitteln?

 

  • Nummer Identifikationsdokument
  • Typ des Dokuments
  • Ausstellungsdatum
  • Nachname
  • Vorname
  • Geschlecht
  • Geburtsdatum
  • Staatsangehörigkeit
  • Tag der Ankunft
  • Tag der Abreise
  • Unterschrift Mieter

 

 

 

 

Für die Ferienwohnung Valencia ist die Guardia Civil in Oliva als Meldestation zuständig.

Dort muss man das Formular:

"Alta/Modificacíon de Establecimientos de Hosteleria" ausfüllen.

Danach erhält man das Formular:

"Modelo de Comunicación de Datos"

mit Usario und Password. Hiermit kann man sich auf der Internetseite der Guardia Civil einloggen und die Gäste des Feriendomizils anmelden.

 

Man kann es auch einfacher handhaben, indem man eine App benutzt.

Die Ferienwohnung Valencia benutzt die App "Check-in Scan" von 

https://checkinscan.com

 

Auf der oben genannten Webseite erfahren Sie auch alles Wissenswerte über den Datenschutz.

 

Gratis arbeitet die App allerdings nicht:

Pro Person kostet die polizeiliche Anmeldung 0,50 EUR, aber das Programm erspart jede Menge Arbeit.

 

Jeder Feriengast bekommt die Kopie der polizeilichen Registrierung, die ich unmittelbar nach der Anmeldung des Gastes von der Guardia Civil per E-Mail erhalten habe.

Dadurch hat der Gast die schriftliche Bestätigung bzw. den Beweis, dass sein Aufenthalt in der Ferienwohnung Valencia legal ist.

 

Fewo-direkt.de:

Auf der Webseite von fewo-diret.de kann der Vermieter diese Option in seinem Inserat anbieten:

"Check-in und Check-out ohne persönlichen Kontakt"

Offenbar soll das wohl ein besonderes Privileg sein.

 

Der Gast muss seine Meldedaten, die der Vermieter am Anreisetag an die Meldestelle senden muss, persönlich unterschreiben.

Wie eine Unterschrift vom Gast vor Ort "ohne persönlichen Kontakt" von Statten gehen soll, ist mir ein Rätsel.

 

In einem solchen Fall, kann man wohl eher davon ausgehen, dass der Vermieter den Gast - wie gesetzlich vorgeschrieben - nicht bei der zuständigen Meldestelle anmeldet.

 

 

 

Die App: "Check-in Scan" erleichtert die polizeiliche Anmeldung von Touristen bei der Guardia Civil
Die App: "Check-in Scan" erleichtert die polizeiliche Anmeldung von Touristen bei der Guardia Civil

 

Anfangs hatte ich Bedenken bezüglich des Datenschutzes, aber dann habe ich im Internet eine nützliche Information gefunden. Diese Screenshots, abgerufen am 10.06.2018 bei www.datenschutzkanzlei.de, beziehen sich allerdings auf Deutschland und nicht auf Spanien.

Ich möchte sie Ihnen dennoch nicht vorenthalten.

Hier in Spanien gelten natürlich die spanischen Gesetze..

 

Zum Vergrößern auf die Bilder klicken


 

Mallorca und die neue App, die nicht registrierte Ferienobjekte entdecken kann.

 Juli 2018

 

Verificador alquiler turístico Mallorca - Ferienvermietungscheck Mallorca

 

Wer wissen möchte, ob ein Ferienobjekt auf der Lieblingsinsel der Deutschen, auf Mallorca, eine Registrierungsnummer hat, der kann sich mithilfe der App

"Ferienvermietungscheck Mallorca"

informieren. Legal oder illegal?

 

Diese App ist nicht das Gelbe vom Ei für Direktbuchungsportale wie Homeaway, Airbnb und Co., die in sehr absehbarer Zeit die touristischen Registrierungsnummer der Ferienobjekte in den Vermietungsinseraten veröffentlichen müssen.

 

Steuer-Spar-Modelle sind sehr beliebt. Aber außer Mallorca und Barcelona kümmert sich in Spanien bisher eher niemand um solche Angelegenheiten. Das sind meine ganz persönlichen Erfahrungen. 

 

Es gibt viele Gesetze und Dekrete, die schnell verändert werden. Für den Bürger, falls er nicht zufällig Rechtsanwalt ist, ist es sehr schwer, solche Angelegenheiten überblicken zu können.

 

 

Zum Vergrößern auf ein Bild klicken.

 

 

In der App kann man die Legalität von Ferienvermietungsangeboten auf Mallorca überprüfen.

 

"Die  Anwendung ermöglicht es den Nutzern zu prüfen, ob ein Ferienhaus oder eine Ferienwohnung tatsächlich bei der zuständigen Behörde auf Mallorca eingeschrieben ist. Die App zeigt zudem legale Ferienimmobilien im Umkreis deines aktuellen Standortes an."

Quelle: App "Ferienvermietungscheck Mallorca"

 

Die App gibt es in Català, Español, English, Deutsch

Mann kann ein Feriendomizil auf unterschiedliche Arten suchen:

  • Registrierungsnummer
  • Name des Objekts
  • Adresse
  • Standort (Landkarte)

Wahrscheinlich wird es nur noch eine Frage der Zeit sein, bevor andere Regionen Spaniens ebenfalls eine solche App haben werden.

 

Legal oder nicht? Eine neue App checkt Markt der Ferienwohnungen auf Mallorca. Weiterlesen ...

 


 

 

Die Stadt Barcelona stellt eine Webseite zur Verfügung, auf der der Mieter kontrollieren kann, ob sein Feriendomizil legal oder illegal ist.

 

Die Webseite können Sie HIER anschauen.

 

Auf dieser Webseite kann man auch Ferienunterkünfte melden von denen man glaubt, dass sie illegal sind.

 

 

Land Valencia

 

Im Land Valencia, in der Comunitat Valenciana, mit den Provinzen Alicante, Valencia und Castellon kümmert man sich weniger um die  illegale Ferienvermietung.

Im ganzen Land Valencia - mit seinen drei Provinzen - gibt es insgesamt 12 Inspektoren, vier für jede Provinz (Stand August 2018).

 

Wenn Sie glauben, dass (im Land Valencia) ein Ferienobjekt illegal sei, können Sie sich an diese Stelle wenden:

 

Departemento de Reclamaciones de la Servicio territorial

de Turismo de la Generalitat Valenciana

Plaza Alfonso el Magnánimo, 15 - 2a, 

46003 Valencia

Tel.: 963 98 64 00, 9:00 - 15:00 Uhr

 

 

Das ist die Beschwerdeabteilung des regionalen Fremdenverkehrsamtes der Generalitat Valencia.

 

November 2018

In der Wochenpost von costa-info.de habe ich neulich DAS gelesen:

2019 soll eine Firma mit der Durchforstung des Angebotes "viviendas turisticas" auf die Eintragung ins offizielle Register beauftragt werden.

 

 

 

Update 27.12.2018

Heute hat das Direktbuchungsportal fewo-direkt.de per Mail die Gastgeber mit spanischen Feriendomizilen um Informationen für das spanische Finanzministerium gebeten.

Sie möchten mitteilen, dass sie (fewo-direkt.de) gemäß dem Königlichen Erlass (Real Decreto) 1070/2017 vom 29. Dezember verpflichtet sind, der spanischen Steuerverwaltung (AEAT) Informationen bezüglich der Nutzung von in Spanien liegenden Immobilien zu touristischen Zwecken, die über fewo-direkt.de angeboten werden, zur Verfügung zu stellen.

 

Nicht nur gegen Homeaway, auch gegen andere Plattformen wie Airbnb, Booking, Onlyapartments, Niumba, Fotocasa, Muchosol und andere, eröffnete die Agencia Valenciana de Turisme Disziplinarverfahren. (Stand: 15/02/2016, Quelle: turisme.gva.es)

Mit Homeaway gab es ein gerichtliches Verfahren, das Homeaway verloren hat (Quelle: siehe oben).

 

Jetzt ist jeder Gastgeber verpflichtet, die touristische Registrierungsnummer seines spanischen Feriendomizils in seinem Inserat einzutragen - laut Gesetz.

Aber mann kann auch ohne Lizenznummer inserieren.

(Man findet genügend Feriendomizile ohne Lizenznummern. Schauen Sie doch mal nach ;.))))

 

Diese Angelegenheit ist natürlich etwas unangenehm für Homeaway und Co, weil man so möglicherweise über kleine Umwege an die Adressen der Vermieter kommen könnte (siehe Mallorca-App, oben, für Valencia gibt es die aber noch nicht). Wegen der Provisionen, die der Gast zahlen soll, ist dies natürlich nicht gerade wünschenswert für die Plattformen. Vermute ich mal. Ja, das liebe Geld. Da muss man sich schon wieder neue Tricks einfallen lassen.

 

 

Auf der Webseite turisme.gva.es gibt es weitere Informationen.

Sprachen: Spanisch und Valencianisch, damit es auch jeder versteht. ;-)

 

http://www.turisme.gva.es/opencms/opencms/turisme/es/contents/tramitacion/viviendas_turisticas/viviendas_turisticas.html?tam

 

;-))) ja, manchmal kann das Leben auch ganz einfach sein ;-)))

Viel Spass beim Lesen. Und den Link können Sie sich sicher auch ganz einfach merken ....

 

In der Presse wird mehr und mehr über illegale Ferienvermietung berichtet.

Ich könnte mir vorstellen, dass es deutlich weniger illegale Ferienvermietungen gäbe, wenn die Provinzen die Registrierung der Ferienobjekte vereinfachen würden.

 

Im Augenblick ist es doch so, dass man erst Fachleute wie Gestoria, Steuerberater oder Anwalt konsultieren muss, bevor die Registrierung des Ferienobjekts gelingt. Da bleiben schon mal kleine Tausend Euro auf der Strecke.

 

Zudem gibt es ständig neue Dekrete, die ein Laie nur schwer überblicken kann.

Da es hier um Tourismus geht, muss man davon ausgehen, dass nicht nur spanisch sprechende Leute beteiligt sind. Eine Anleitung zur Registrierung eines Ferienobjektes, wenigstens in Englisch, wäre von hohem Nutzen.

 

Ich bin davon überzeugt, dass es mit etwas weniger Bürokratie und ein bisschen mehr Transparenz viel weniger illegale Ferienvermietungen geben würde.

Dieser riesige Bürokratismus ist für Laien einfach unüberschaubar.

Einfach ist manchmal mehr. ;-)

 

 

20. Januar 2022

Diese Mail (mit Google übersetzt) habe ich am 20/01/2022 von VBRO bzw.fewo-direkt.de erhalten.

 

Die Ferienportale sind also alle verpflichtet, sämtliche Einnahmen aus der Ferienvermietung an das zuständige Finanzamt zu melden.

 

In der Mail gab es diesen Link für weitere Informationen:

https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-2007-15984

 

Bildquelle: Costa Blanca Nachrichten, Nr. 1877 vom 05. Dezember 2019, www.cbn.es
Bildquelle: Costa Blanca Nachrichten, Nr. 1877 vom 05. Dezember 2019, www.cbn.es

Energieeffizienz-Zertifizierung

 

Update: Juli 2021

 

Was man auch noch wissen sollte als Vermieter eines Feriendomizils:

Ab 02.06.2021 gehört in jedes Online-Inserat das Energieeffiziens-Zertifiat der Ferienwohnung bzw. des Ferienhauses.

 

Dazu schreibt das Portal idealista.com am 02.07.2021 Folgendes:

 

Der folgende Text in kursiver Schrift stammt nicht von mir, sondern vom Portal idealista.com.

Ich habe den Text mit dem Google-Translater übersetzt.

 

Anfang des Monats trat ein königlicher Erlass zur Energieeffizienz-Zertifizierung (CEE) von Gebäuden in Kraft, was ein Erdbeben für den Ferienvermietungsmarkt werden könnte.
Am 1. Juni wurde in der BOE das Königliche Dekret 390/2021 veröffentlicht, das das grundlegende Verfahren für die Zertifizierung der Energieeffizienz von Gebäuden genehmigt, das die Verpflichtung festlegt, den Energieausweis des Hauses zu haben, um es vermieten zu können Touristen.
Das INE schätzt, dass es derzeit etwa 295.000 Ferienhäuser in Spanien gibt und laut Quellen des Ministeriums für den ökologischen Wandel und die demografische Herausforderung an idealista / news seit dem letzten 2. Juni, als die Vorschriften in Kraft traten, alle Eigentümer sind verpflichtet, ihre Ferienwohnung mit dem Energieausweis auszuschreiben und in die Mietverträge sowie beim Verkauf aufzunehmen.  Die Autonomen Gemeinschaften werden sowohl für die Registrierung der Zertifikate als auch für die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften und gegebenenfalls die Verhängung entsprechender Geldstrafen verantwortlich sein.
Das Reglement sieht je nach begangener Straftat ein Sanktionsregime mit Beträgen zwischen 300 und 6.000 Euro vor.  Konkret gibt es drei Abschnitte: Bei geringfügigen Verstößen liegen die Bußgelder zwischen 300 und 600 Euro;  bei schwerwiegenden Verstößen bewegt sich die Sanktion zwischen 601 und 1.000 Euro.  Und wenn es sich um ein sehr schweres Vergehen handelt, liegt das Bußgeld zwischen 1.001 und 6.000 Euro.  Mit anderen Worten, die Beträge, die beim Verkauf oder der Vermietung einer gewöhnlichen Wohnung oder einer Zweitwohnung gelten, werden beibehalten.
Was kann eine Sanktion motivieren?
Nach dem Königlichen Gesetzesdekret 7/2015 sind dies die Situationen im Bereich der Energiezertifizierung von Gebäuden, die in jedem Fall festgelegt sind:
Sehr schwere Vergehen, mit Geldstrafen von 1.001 bis 6.000 Euro
Fälschen Sie die Angaben bei der Ausstellung oder Registrierung von Energieeffizienzzertifikaten.
Als zertifizierender Techniker fungieren, ohne die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen dafür zu erfüllen.
Als autorisierter unabhängiger Bevollmächtigter für die Kontrolle der Zertifizierung der Energieeffizienz von Gebäuden handeln, ohne dass die entsprechende Genehmigung durch die zuständige Stelle erteilt wurde.
Werben Sie beim Verkauf oder der Vermietung von Gebäuden oder Gebäudeteilen für eine Energieeffizienzklasse, die nicht durch ein ordnungsgemäß registriertes gültiges Zertifikat belegt ist.
Als besonders schwere Verstöße gelten auch die in § 4 (schwere Verstöße) vorgesehenen schweren Verstöße, wenn in den drei Jahren vor ihrer Begehung für die gleiche Art von Verstößen gegen den Täter eine feste Sanktion verhängt wurde.
Schwere Vergehen, mit Geldstrafen von 601 bis 1.000 Euro
Nichteinhaltung der in der Berechnungsmethodik des Basisverfahrens für die Zertifizierung der Energieeffizienz von Gebäuden festgelegten Bedingungen.
Nichteinhaltung der Verpflichtung, den Energieausweis vor der zuständigen Stelle der Autonomen Gemeinschaft für Energieausweise des Standorts des Gebäudes zur Registrierung vorzulegen.
Keine Einbeziehung des Energieausweises des Projekts in das Ausführungsprojekt des Gebäudes.
Zeigen Sie ein Etikett an, das nicht dem gültig ausgestellten, registrierten und gültigen Energieeffizienzzertifikat entspricht.
Verkauf oder Vermietung einer Immobilie, ohne dass der Verkäufer oder Vermieter dem Käufer oder Mieter das gültige, registrierte und gültige Energieeffizienzzertifikat vorlegt.
Ebenso sind die in § 5 (geringfügige Verstöße) vorgesehenen geringfügigen Verstöße schwere Verstöße, wenn im Jahr vor ihrer Begehung eine feste Sanktion für die gleiche Art von Verstößen gegen den Täter verhängt wurde.
Leichte Vergehen, mit Geldstrafen von 300 bis 600 Euro
Bewerben Sie den Verkauf oder die Vermietung von Gebäuden oder Gebäudeeinheiten, die über einen Energieeffizienzausweis verfügen müssen, ohne deren Energieeffizienzklasse zu erwähnen.
  Keine Anzeige des Energieeffizienzlabels in Fällen, in denen dies obligatorisch ist.
Die Ausstellung von Energieeffizienzzertifikaten, die nicht die erforderlichen Mindestinformationen enthalten.
Nichteinhaltung der Verpflichtungen zur Erneuerung oder Aktualisierung von Energieeffizienzzertifikaten.
Keine Aufnahme des Energieausweises des fertigen Gebäudes in das Baubuch.
Die Anzeige des Energieeffizienzlabels ohne das gesetzlich vorgeschriebene Format und Mindestinhalt.
Veröffentlichen Sie die im Energieeffizienzzertifikat des Projekts erlangte Qualifikation, wenn das Energieeffizienzzertifikat des fertigen Gebäudes bereits vorliegt.
Alle Handlungen oder Unterlassungen, die gegen die Bestimmungen der Energieeffizienzzertifizierung verstoßen, wenn sie nicht als schwerwiegende oder sehr schwere Verstöße eingestuft werden. 
Quelle: idealista.com
Hier ist der Link zu diesem Text:
Energieeffiziens-Zertifizierung E für Ferienwohnung Valencia, Real Decreto 390/2021 - 02.06.2021
Energieeffiziens-Zertifizierung E für Ferienwohnung Valencia, Real Decreto 390/2021 - 02.06.2021

 

Der Zertifikat hat ein Verfallsdatum und muss zum gegebenen Zeitpunkt erneuert werden.

 


 

 

Dieser Artikel (abgesehen von diversen Updates) wurde im Juni 2018

von Ihrer Gastgeberin, Birgitta, geschrieben.

Birgitta, Gastgeberin der Ferienwohnung Valencia
Birgitta, Gastgeberin der Ferienwohnung Valencia

September 2018

Das habe ich im Internet gefunden:


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. , 22. September 2018

 

"Die Idee einen Marktplatz für die Buchung und Vermietung von privaten Unterkünften, ähnlich einem Hotel Reservierungssystem anzubieten, kommt aus den Vereinigten Staaten. Der entsprechende Community-Marktplatz Airbnb ist eine Wohnungsplattform auf der sowohl gewerbliche als auch private Vermieter ihre Wohnung oder ihr Haus wie ein Hotelzimmer zur Vermietung anbieten. 

Der Gedanke des Sharings, egal ob Auto oder Wohnung, ist weltweit verbreitet. 

Aber mit einem Dankeschön unter Gleichgesinnten ist es hier nicht mehr getan. Wenn Nacht für Nacht in Deutschland ungefähr 6000 Betten gebucht und belegt werden, fließt natürlich auch viel Geld. Es ist ein lohnendes Geschäft. 

Die Europazentrale von Airbnb befindet sich in Irland. Auch wenn Wohnungsinhaber nur ein Zimmer ab und zu vermietet haben, ohne die Einnahmen zu versteuern, sollten sie nicht glauben, dass sie mit ihren Einnahmen ungeschoren davonkommen. Die Steuererklärungen, welche bei einer Entdeckung bzw. einer Selbstanzeige abzugeben sind, betreffen in der Regel die vergangenen zehn Jahre. Wie in Erfahrung gebracht wurde, hat anscheinend das Bundeszentralamt für Steuern eine Gruppenanfrage an Irland gerichtet und die Herausgabe der Daten der auf der Airbnb Plattform bezüglich aller registrierten und aktiven Vermieter verlangt. Die irische Finanzbehörde ist gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Durchführung der gegenseitigen Amtshilfe in Steuersachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union -EUAHiG- gehalten, die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens jedoch sechs Monate nach Erhalt des Auskunftsersuchens, zu erteilen. Es ist also mit der Übermittlung der angefragten Daten wohl gegen Ende des Jahres zu rechnen und es stellt sich die Frage, ob im Moment noch eine sogenannte strafbefreiende Selbstanzeige nach § 371 AO möglich ist. 

Im Fokus der Behörden stehen alle Sharing-Plattformen, gerade auch im Hinblick auf Urlaubsländer wie Spanien oder Italien. 

Die Vermieter von „Luftmatratze und Frühstück“ (= Airbnb) gehen ein hohes Risiko ein, wenn sie ihre Mieteinnahmen vor dem Finanzamt geheim halten. Für alle diejenigen Vermieter von Wohnungen, welche ihre Einkünfte erklärt haben, besteht kein Anlass zur Sorge; für diejenigen allerdings, welche die Bagatellgrenze der Einkommensteuerrichtlinie überschritten haben, ist es höchste Zeit ist zu prüfen, ob nicht die Einkünfte noch jetzt schnell nacherklärt werden. Um gleich einem Missverständnis vorzubeugen, dies gilt auch für eventuelle weitere Vermietungen von Wohnungen, welche man im Ausland besitzt (siehe z.B. in Spanien, Italien, etc.).

In diesem Zusammenhang müssen alle anfallenden Steuern erklärt werden, dies bedeutet einmal die Umsatzsteuer, da es sich um kurzfristige Vermietungen handelt und diese steuerpflichtig sind. Zu prüfen wird sein, ob nicht ggf. die Kleinunternehmerregelung helfen kann. Anfallen können weiter Gewerbesteuer und selbstverständlich die Einkommensteuer. Was die Gewerbesteuer angeht, kann es besonders für diejenigen Vermieter auf der Plattform kritisch werden, wenn diese als sog. „Superhost“ gelistet sind oder sie „hohe Bewertungszahlen“ aufweisen, denn dies kann auf eine starke gewerbliche Betätigung hindeuten. Was auch gerne übersehen wird, ist die Tatsache, dass bei einer beträchtlichen Anzahl deutscher Städte lokale Steuern (Beherbergungssteuer, Tourismustaxe etc. anfallen können) und sofern diese Vorschriften auf die Abgabenordnung verweisen gilt auch § 371 AO, sodass eine Nichtmeldung dieser Steuer oder Abgabe für die Wirksamkeit der Selbstanzeige negative Auswirkungen haben kann.

  1. Ein Problem wird sicherlich die Frage der Rechtzeitigkeit der Selbstanzeige sein werden. 
  2. Es geht immer um die Frage der Tatentdeckung, wobei natürlich die Registrierung auf dem Airbnb-Portal noch nichts darüber aussagt, wie die erzielten Einkünfte steuerlich behandelt wurden. Es ist auch davon auszugehen, dass die Finanzämter schon aus Wirtschaftlichkeitsgründen, und um den Arbeitsaufwand gering zu halten, eine sogenannte „Goldene-Brücke“ anbieten, in dem Betroffenen mehr oder weniger deutlich darauf hingewiesen werden, eine strafbefreiende Selbstanzeige abgeben zu können. Verlassen sollte man sich nicht darauf an und eine Pflicht dazu gibt es nicht, so dass umgehendes Handeln das Gebot der Stunde ist.

In jedem Fall sollte qualifizierter Rat eingeholt werden, denn es ist sicher davon auszugehen, dass sobald die irische Regierung die Auskunft erteilt hat, die Problematik der Wirksamkeit einer selbstbefreienden Strafanzeige immer kritischer zu sehen ist und dann nicht nur eine Rückzahlung der Steuern nebst Verzinsung zu erfolgen hat, sondern eben auch strafrechtliche Konsequenzen zu gegenwärtigen sind. 

Spätestens mit Auswertung der Daten und Übersendung derselben an die jeweiligen Finanzämter dürfte es mehr als kritisch werden und es ist in jedem Fall höchste Eile geboten."

Quelle: www.rechtsanwalt-widmaier.de 


 

Das könnte Sie vielleicht auch interessieren, wenn Sie Ihr spanisches Ferienobjekt über Airbnb inserieren:

19.06.2018, Steuer in Spanien, Raymundo Larraín Nesbitt - weiterlesen ...

 

 

 

CORONAVIRUS

 

Update: 19.03.2020

 

Coronavirus und eventuelle Beeinträchtigungen bei Stornierungen über fewo-direkt

Das sollten Sie wissen: weiterlesen 

Wenn sich der Eigentümer nicht an die COVID-19 Notfallrichtlinien von fewo-direkt hält, kann er von der fewo-direkt-Webseite entfernt werden.

"Eigentümer und Verwalter, die sich nicht an unsere COVID-19-Notfallrichtlinien halten, können möglicherweise von unserer Website entfernt werden." (Quelle: fewo-direkt.de)

Das empfinde ich als eine Drohung!!!

 

Seit dem 14.03.2020 gibt es in Spanien den Alarmzustand, der voraussichtlich bis zum 11.04.2020 dauern wird.

Seitdem 23.03.2020 besteht für 30 Tage eine Einreisesperre für alle Ausländer.

Ab 26.03.2020 müssen alle Touristen die Ferienwohnungen verlassen und nach Hause reisen.

 

Weil ein unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstand (höhere Gewalt) bzw. ein behördlich angeordnetes Ein/Ausreiseverbot vorliegt, sind Mieter berechtigt kostenfrei zu stornieren.

Liegt Ihr Urlaub in dieser Zeit? 26.03.2020 bis 23.04.2020? 

Die Nichtbenutzbarkeit der gebuchten Unterkunft befreit den Anbieter von seiner Leistungspflicht und den Gast von seiner Zahlungspflicht.

 

Wenn Sie die Ferienwohnung über das Buchungsportal fewo-direkt gebucht haben, erhält der Vermieter die Restzahlung für die angemietete Wohnung erst 5 - 7 Tage nach dem Anreisetag des Urlaubers. Der Vermieter hat Ihren an fewo-direkt.de bezahlten Betrag , abgesehen von der Anzahlung, wahrscheinlich noch gar nicht erhalten.

In diesem Fall sollten Sie so schnell wie möglich bei fewo-direkt.de Ihr Geld zurückfordern, bevor es zu spät ist. Schließlich behält fewo-direkt.de ein große Summe an Geld ein, die ihr gar nicht gehört.

 

Bei trustpilot.com kann man über die Probleme der Mieter nachlesen. Negative Bewertungen löscht trustpilot.com allerdings alle paar Tage. Die Zeit, eine negative Bewertung bei trustpilot.com zu hinterlassen, kann man sich also sparen.

 

 


Ausblick am frühen Abend im Winter von der Ferienwohnung Valencia über die Berge von Gandia
Ausblick am frühen Abend im Winter von der Ferienwohnung Valencia über die Berge von Gandia
Gericht/Institution: OLG Frankfurt
Erscheinungsdatum: 21.08.2019
Entscheidungsdatum: 02.08.2019
Aktenzeichen: 2 Ss-OWi 438/19
Quelle: juris Logo

6.000 Euro Geldbuße wegen unerlaubter Vermietung als Ferienwohnung bei Airbnb

Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Vermietung einer Wohnung ohne Genehmigung zur Nutzung der Wohnung als Ferienwohnung über die Plattform "Airbnb" gegen das Hessische Wohnungsaufsichtsgesetz verstößt.

Eine Frau hatte in vier Fällen ihre in Frankfurt am Main gelegene Wohnung über die Plattform "Airbnb" jeweils über mehrere Tage an Feriengäste zu einem Preis von 125 bis 150 Euro pro Nacht vermietet. Sie war nicht im Besitz der hierfür erforderlichen Genehmigungen. Ihre zuvor mehrfach gestellten Anträge auf Erteilung einer Genehmigung über die Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnung hatte die Stadt Frankfurt am Main zurückgewiesen.
Das AG Frankfurt hatte die Betroffene zur Zahlung von Geldbußen i.H.v. insgesamt 6.000 Euro verurteilt. Durch die Vermietung der Wohnung habe die Betroffene gegen die auf Grundlage des Hessischen Wohnungsaufsichtsgesetzes von der Stadt Frankfurt am Main erlassene Ferienwohnungssatzung verstoßen. Gemäß dieser Satzung können Bußgelder bis zu 25.000 Euro verhängt werde. Bei der Bemessung der Höhe der Geldbußen ist u.a. zu berücksichtigen, dass die Bußgelder die durch die unrechtmäßige Vermietung erlangten Mieteinnahmen übersteigen. Gegen das amtsgerichtliche Urteil hat die Frankfurterin Rechtsbeschwerde eingelegt.

Das OLG Frankfurt hat die Beschwerde als unbegründet verworfen.

Nach Auffassung des Oberlandesgerichts weist die angefochtene Entscheidung keine Rechtsfehler zum Nachteil der Betroffenen auf. Wegen Verstoßes gegen das Hessische Wohnungsaufsichtsgesetz seien die verhängten Geldbußen i.H.v. 6.000 Euro gerechtfertigt.

Das amtsgerichtliche Urteil ist damit rechtskräftig.

Vorinstanz
AG Frankfurt, Urt. v. 30.11.2018 - 946 OWi 752 Js 52335/18

juris-Redaktion
Quelle: Pressemitteilung des OLG Frankfurt Nr. 45/2019 v. 21.08.2019



Voraussetzungen bei Ferienvermietung in Spanien

 

Neben dem Feriendomizil braucht der Besitzer/Vermieter des Objekts

  1. eine touristische Lizenznummer, die gut sichtbar am Objekt angebracht sein muß
  2. ein Energieeffiziens-Zertifikat, anzuzeigen bei Werbung in allen digitalen Medien wie die touristische Lizenznummer
  3. eine App, mit der die Gäste bei der zuständigen Meldestelle (Guardia Civil) anmeldet werden können - zum Beispiel: "check-in Scan"
  4. einen Steuerberater, der die Einkünfte aus der Vermietung korrekt einträgt

 

In Online-Portalen für Ferienvermietung und auf den Webseiten der Feriendomizil-Besitzer/Vermieter sowie in anderen digitalen Medien muß bei der Vermietung des Ferienimmobilie immer die touristische Lizenznummer und das Energieeffiziens-Zertifikat angezeigt werden.

 

Der zuvor beschriebene Text bezieht sich nur auf Ferienobjekte in Spanien.